Gutachten | Kosten |
||
|
Grundsätzlich richten sich die Gebühren für ein Gutachen nach der Höhe des ermittelten Marktwertes. Je nach Art des Gutachtens greifen die unten aufgeführten Gebührenordnungen.
|
||
|
- BDGS - Unverbindliche Honorarempfehlung für Wertermittlungen 2009 in der Regel wird nach der Normalstufe, Mittelsatz abgerechnet;bei erhöhtem Arbeitsaufwand nach der Schwierigkeitsstufe Hinzu kommen evtl. erbrachte Sonderleistungen (z.B. Aufmaß), Auslagen (z.B. für Auszug aus der Kaufpreissammlung oder Liegenschaftskarten) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. |
|
|
Beratungen
und
Sonderleistungen werden nach Stundenaufwand entsprechend
Vereinbarung abgerechnet.
|
||

